Pensionierung


Ein Mitarbeiter geht in Pension. Sie möchten wissen, was nun zu tun ist.

Nächste Schritte


Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf die Altersleistungen mit Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (zurzeit 65 Jahre bei männlichen Versicherten bzw. 64 Jahre bei weiblichen Versicherten). Im Normalfall werden die Leistungen als Altersrente ausgerichtet.

Daneben gibt es verschiedene Varianten der Pensionierung, zu denen wir jeweils spezifische Informationen benötigen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Ordentliche Pensionierung mit Rente

Bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters soll dem Arbeitnehmer eine Altersrente ausbezahlt werden. Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:

  •  Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) des Arbeitnehmers.

Ordentliche Pensionierung mit Kapitalbezug

Anstelle der vollständigen Altersrente kann die versicherte Person ihr Altersguthaben vollumfänglich (100 %) oder teilweise als Kapital beziehen. Bei teilweisem Bezug wird das verbleibende Altersguthaben in eine Rente umgewandelt.

Wie die versicherte Person bei einer Pensionierung mit Kapitalbezug vorgehen muss, lesen Sie unter Barauszahlung bei Pensionierung.

Frühzeitige Pensionierung mit Rente

Bitte teilen Sie uns eine frühzeitige Pensionierung mit Bezug der Altersrente spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum mit.

Frühzeitige Pensionierung mit Kapitalbezug

Bitte teilen Sie uns eine frühzeitige Pensionierung mit Kapitalbezug spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum mit.

Wie die versicherte Person bei einer Pensionierung mit Kapitalbezug vorgehen muss, lesen Sie unter Barauszahlung bei Pensionierung.

Aufgeschobene Pensionierung

Bitte teilen Sie uns den Aufschub spätestens 3 Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters bzw. der jeweils folgenden Altersjahre mit.

Wie die versicherte Person bei der aufgeschobenen Pensionierung zum Bezug von Altersrente und/oder Kapital vorgehen muss, lesen Sie unter «Ordentliche Pensionierung mit Rente» bzw. «Ordentliche Pensionierung mit Kapitalbezug».

Wichtige Informationen


Ordentliche Pensionierung mit Kapitalbezug

Bezieht die versicherte Person bereits eine Invalidenrente, hat sie keinen Anspruch auf Kapitalauszahlung. 

Frühzeitige Pensionierung mit Rente

Eine versicherte Person kann sich in folgenden Fällen frühstens ab Vollendung des 58. Altersjahres pensionieren lassen:

  • Sie gibt ihre Erwerbstätigkeit auf
  • Sie bezieht keine Invalidenleistungen

Bei einer Frühpensionierung ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert. Der Umwandlungssatz der Altersrente wird für jedes Jahr, das die versicherte Person früher in Pension geht, um 0,25 % gekürzt.

Für Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe und im Marmor- und Granitgewerbe gelten besondere Regelungen zur Frühpensionierung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Zweigstelle der Auffangeinrichtung, wenn Sie dazu mehr wissen möchten.

Frühzeitige Pensionierung mit Kapitalbezug

Eine versicherte Person kann sich in folgenden Fällen frühestens ab Vollendung des 58. Altersjahres pensionieren lassen:

  • Sie gibt ihre Erwerbstätigkeit auf
  • Sie bezieht keine Invalidenleistungen

Bei einer Frühpensionierung ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert.

Anstelle der vollständigen Altersrente kann die versicherte Person ihr Altersguthaben vollumfänglich (100 %) oder teilweise als Kapital beziehen. Bei teilweisem Bezug wird das verbleibende Altersguthaben in eine Rente umgewandelt.

Aufgeschobene Pensionierung

Eine versicherte Person kann ihre Pensionierung in folgenden Fällen jährlich aufschieben:

  • Sie setzt ihre Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionsalter hinaus fort
  • Sie bezieht keine Invalidenleistungen

Bei einer aufgeschobenen Pensionierung erhöht sich der obligatorische Teil des Altersguthabens lediglich um die Verzinsung. Der Umwandlungssatz im Obligatorium erhöht sich für jedes Jahr, das die versicherte Person später in Pension geht, um 0,1 %.
 Der Sparprozess wird weitergeführt, die angesammelten Sparbeiträge gelten jedoch als Überobligatorium. Der überobligatorische Teil des Altersguthabens wird nach dem jeweils gültigen Umwandlungssatz der Stiftung in eine Rente umgewandelt (oder kann als Kapital bezogen werden).

Die Pensionierung kann maximal bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden.

Links


Barauszahlung

Sie wollen Ihr Vorsorgeguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen.

Kontakt


Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich