Wenn Sie sich bei keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben und BVG-pflichtiges Personal beschäftigen, müssen Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen lassen. Als Arbeitgeber können Sie die obligatorische berufliche Vorsorge Ihrer Arbeitnehmenden auch freiwillig bei uns versichern.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet Arbeitgebern die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die berufliche Vorsorge zu versichern. Angeschlossene Arbeitgeber können ihre Anschlüsse verwalten und sich informieren, was bei verschiedenen Leistungsfällen zu tun ist.