Vorsorgeeinrichtungen

Vorsorgeeinrichtungen müssen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Vertragsauflösungen mit Unternehmen melden. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, Freizügigkeitskonten zu eröffnen und Austrittsdaten über den BVG-Exchange zu verarbeiten.

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