Sie haben die Information erhalten, dass bei der Auffangeinrichtung ein Konto für Sie eröffnet wurde und wissen nicht, was dies bedeutet.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie treten aus Ihrer Pensionskasse aus, fangen aber nicht sofort bei einem neuen Arbeitgeber an.
Sie können bei der Auffangeinrichtung ein Freizügigkeitskonto eröffnen, bis Sie in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers eintreten. Erteilen Sie dafür der bisherigen Pensionskasse den Auftrag, Ihre Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung zu übertragen. Sobald Ihr Guthaben an uns überwiesen wurde, eröffnen wir automatisch ein Freizügigkeitskonto für Sie. Anschliessend erhalten Sie von uns eine schriftliche Eröffnungsbestätigung.
Senden Sie Ihrer ehemaligen Pensionskasse das Formular Überweisung meiner Freizügigkeitsleistung, damit diese uns Ihr Guthaben zur Eröffnung Ihres Freizügigkeitskontos überweisen kann.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.