Sie haben die Information erhalten, dass bei der Auffangeinrichtung ein Konto für Sie eröffnet wurde und wissen nicht, was dies bedeutet?
Es handelt sich um Pensionskassengelder, die wir im Auftrag des Bundes verwalten. Die Pensionskassen haben die gesetzliche Vorgabe, Ihr Guthaben an uns zu überweisen, wenn Sie sich nach Austritt nicht melden. Oder aber Sie haben der Pensionskasse den Auftrag zur Überweisung erteilt.
Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie treten aus Ihrer Pensionskasse aus?
Sie können bei unserer Stiftung ein Freizügigkeitskonto eröffnen bis Sie wieder in eine Pensionskasse eintreten.
Senden Sie Ihrer ehemaligen Pensionskasse das Formular Überweisung meiner Freizügigkeitsleistung, damit diese uns Ihr Guthaben zur Eröffnung Ihres Freizügigkeitskontos überweisen kann.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.