Ihr Anwalt oder das Gericht benötigt eine Durchführbarkeitserklärung mit dem Kontoauszug für Ihre Scheidung bzw. die Auflösung Ihrer Partnerschaft.
Damit wir die Durchführbarkeit Teilung bei Scheidung prüfen können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Sie erhalten Anfang Jahr von uns automatisch einen Kontoauszug. Sie möchten nun aber einen Kontoauszug nachbestellen.