Damit wir die Barauszahlung infolge Ihrer Selbständigkeit vornehmen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt von Ihrem Kontostand zum Zeitpunkt der Auszahlung ab. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via
Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Barauszahlung infolge Selbständigkeit < CHF 20'000
- Kopie Ihrer AHV-Karte
- Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes
- Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie der Identitätskarte oder des Passes Ihres (Ehe-)Partners
- Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde
- Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils/des Auflösungsurteils Ihrer Partnerschaft
- Aktuelle Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, dass Sie selbstständig sind
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Barauszahlung infolge Selbständigkeit > CHF 20'000 mit Beglaubigung / Bestätigung der Unterschrift(en) (Notar, Gemeinde)
- Kopie Ihrer AHV-Karte
- Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde
- Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils / des Auflösungsurteils und aktuellen Personenstandsausweis
- Wenn Sie ledig oder verwitwet sind: aktuellen Personenstandsausweis
- Aktuelle Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, dass Sie selbstständig sind
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.