Sie verlassen die Schweiz definitiv und möchten einen Teil oder Ihr gesamtes Kapital beziehen?
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, können Sie entweder Ihre ganze Freizügigkeitsleistung oder aber einen Teil (den überobligatorischen Teil) beziehen. Mithilfe der folgenden Tabelle können Sie ganz einfach herausfinden, ob Sie alles oder nur einen Teil beziehen können.
Beispiel:
Wenn Sie nach dem 01.06.2007 nach Deutschland ausgereist sind, können Sie sich den überobligatorischen Teil ausbezahlen lassen. Den obligatorischen Teil jedoch nur unter Vorbehalt (wenn Sie nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlen).
Liste der EU und EFTA-Staaten | |||
Ausreise nach | Ausreisedatum | B) Bezug Überobligatorium möglich? | A) Bezug der gesamten Freizügigkeitsleistung möglich? |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Norwegen | Vor dem 01.06.2007 | NEIN 1 | JA |
Nach dem 01.06.2007 | JA | Unter Vorbehalt (Abklärung über die Sozialversicherungspflicht nötig) 2 | |
Bulgarien, Rumänien | Vor dem 01.06.2009 | NEIN 1 | JA |
Nach dem 01.06.2009 | JA | Unter Vorbehalt (Abklärung über die Sozialversicherungspflicht nötig) 2 | |
Kroatien | Vor dem 01.01.2017 | NEIN 1 | JA |
Nach dem 01.01.2017 | JA | Unter Vorbehalt (Abklärung über die Sozialversicherungspflicht nötig) 2 | |
Nicht EU-/EFTA-Staat | - | NEIN 1 | JA |
1 Wenn Sie den gesamten Betrag beziehen können, ist ein Bezug des reinen überobligatorischen Teils nicht möglich.
2 Abklärung über die Sozialversicherungspflicht: Wenn Sie in einen EU-/EFTA-Staat ausgewandert sind und dort nicht der Sozialversicherungspflicht unterstehen (z.B. wenn Sie keine Einzahlung in das Rentensystem tätigen) können Sie sich gegebenenfalls das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Für die Abklärung ist der Sicherheitsfonds (Verbindungsstelle) zuständig und wir benötigen die entsprechende Bestätigung:
Bitte beachten Sie: Das Fürstentum Liechtenstein hat die gleiche berufliche Vorsorge wie die Schweiz und gilt deshalb in diesem Zusammenhang nicht als Ausland.
Grossbritannien gilt seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr als EU-Staat. Auch mit dem neuen Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, welches ab dem 01. November 2021 angewendet wird, kann die Barauszahlung der gesamten Freizügigkeitsleistung verlangt werden.
Damit wir die Barauszahlung dann vornehmen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt von Ihrem Kontostand zum Zeitpunkt der Auszahlung ab.
A) In diesen Fällen können Sie Ihre gesamte Freizügigkeitsleistung beziehen:
Bitte wählen Sie unten jenen Fall, der auf Sie zutrifft:
Meine Freizügigkeitsleistung ist kleiner als CHF 20’000.00
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
Je nach Sachverhalt (vergl. Siehe Tabelle oben) benötigen wir zusätzlich folgendes Dokument:
Bestätigung des Sicherheitsfonds, dass Sie im Einwanderungsland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (siehe Link ).
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Meine Freizügigkeitsleistung ist grösser als CHF 20’000.00
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
Je nach Sachverhalt (vergl. Siehe Tabelle oben) benötigen wir zusätzlich folgendes Dokument:
Bestätigung des Sicherheitsfonds, dass Sie im Einwanderungsland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (siehe Link ).
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
B) In diesem Fall können Sie nicht Ihre gesamte Freizügigkeitsleistung beziehen, sondern nur das Überobligatorium:
Bitte wählen Sie unten jenen Fall, der auf Sie zutrifft:
Meine Freizügigkeitsleistung ist kleiner als CHF 20’000.00
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Meine Freizügigkeitsleistung ist grösser als CHF 20’000.00
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten Anfang Jahr von uns automatisch einen Kontoauszug. Sie möchten nun aber einen Kontoauszug nachbestellen.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.