Barauszahlung infolge Pensionierung

Sie möchten Ihr Kapital beziehen? Das ist frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter (ordentliches Rentenalter) möglich.   

Was muss ich bei der Auszahlung meiner Freizügigkeitsleistung infolge Pensionierung beachten?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie ihre Freizügigkeitsleistung infolge Pensionierung auszahlen lassen möchten.
Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.

Nächste Schritte

Damit wir Ihr Freizügigkeitskonto auflösen und Ihnen Ihr Alterskapital auszahlen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt vom Kontostand zum Zeitpunkt der Auszahlung ab. Bitte wählen Sie jene Beschreibung, die auf Sie zutrifft:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Barauszahlung infolge Pensionierung < CHF 20'000.00
  • Kopie Ihrer AHV-Karte
  • Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes
  • Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie der Identitätskarte oder des Passes Ihres (Ehe-)Partners und Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils/des Auflösungsurteils Ihrer Partnerschaft

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular Barauszahlung infolge Pensionierung > CHF 20'000.00 mit Beglaubigung / Bestätigung der Unterschrift(en) (Notariat, Gemeinde)
  • Kopie Ihrer AHV-Karte
  • Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils / des Auflösungsurteils und aktuellen Personenstandsausweis (nicht älter als drei Monate)  
  • Wenn Sie ledig oder verwitwet sind: Aktuellen Personenstandsausweis (nicht älter als drei Monate) 

 

Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.   

Wichtige Informationen

  • Gelder aus Freizügigkeitskonten können nicht in Rentenform ausbezahlt werden.  
  • Auszahlungen ab CHF 5‘000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1’000.00 die Quellensteuer erhoben. (Für weitere Fragen betreffen der Quellensteuer, wenden Sie sich bitte an das Steueramt des Kantons Zürich)

Online Services

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
8050 Zürich

+41 41 799 75 75

Anrufservice

Gerne rufen wir Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären – bequem und kostenlos.

Termin wählen
Anmelden