Sie möchten Ihre Freizügigkeitsleistung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (Mindestbetrag CHF 20’000.00) beziehen oder verpfänden?
Damit wir die Auszahlung zur Wohneigentumsförderung vornehmen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt von der Verwendung Ihres Kapitals ab. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich wünsche einen Vorbezug.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie:
Ich wünsche einen Vorbezug für Renovation
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie:
Ich möchte meine Freizügigkeitsleistung verpfänden
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie:
Ich wünsche einen Vorbezug zum Erwerb von Anteilscheinen bei Wohnbaugenossenschaften.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie die Wohneigentumsförderung beantragen:
Bitte beachten Sie in jedem Fall:
Sie haben einen Arbeitgeber und sind bei einer Pensionskasse versichert. Sie müssen deshalb Ihre Freizügigkeitsleistung an diese Pensionskasse überweisen.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.