Sie möchten Ihre Freizügigkeitsleistung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (Mindestbetrag CHF 20’000.00) beziehen oder verpfänden?
Damit wir die Auszahlung zur Wohneigentumsförderung vornehmen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt von der Verwendung Ihres Kapitals ab. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie die Wohneigentumsförderung beantragen:
Bitte beachten Sie in jedem Fall:
Sie haben einen Arbeitgeber und sind bei einer Pensionskasse versichert. Sie müssen deshalb Ihre Freizügigkeitsleistung an diese Pensionskasse überweisen.