Sie möchten wissen, was mit dem Kapital eines verstorbenen Kontoinhabers geschieht?
Damit wir das Freizügigkeitskonto des verstorbenen Kontoinhabers bzw. der verstorbenen Kontoinhaberin auflösen und das Todesfallkapital an die anspruchsberechtigten Personen auszahlen können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Ihre Dokumente unterstützen unsere erste Prüfung. Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.