Wohneigentumsförderung (WEF)


Sie möchten mehr über die Nutzung von Vorsorgegeldern zur Finanzierung von Wohneigentum wissen.

Nächste Schritte


Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Vorsorgevermögen für Wohneigentum zu nutzen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Ich wünsche einen Vorbezug

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Wohneigentumsförderung Vorbezug

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten für einen Vorbezug betragen CHF 400.00. Diesen Betrag stellen wir Ihnen vor der Auszahlung in Rechnung.

Ich wünsche einen Vorbezug für Renovation

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Wohneigentumsförderung Vorbezug Renovation

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten für einen Vorbezug betragen CHF 400.00. Diesen Betrag stellen wir Ihnen vor der Auszahlung in Rechnung.

Ich möchte meine Freizügigkeitsleistung verpfänden

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Wohneigentumsförderung Verpfändung

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten für eine Verpfändung  betragen CHF 200.00. Diesen Betrag stellen wir Ihnen vor der Bestätigung in Rechnung.

Ich wünsche einen Vorbezug zum Erwerb von Anteilscheinen bei Wohnbaugenossenschaften.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Wohneigentumsförderung Anteilschein

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten für einen Vorbezug betragen CHF 400.00. Diesen Betrag stellen wir Ihnen vor der Auszahlung in Rechnung.

Wichtige Informationen


Für die Finanzierung von Wohneigentum mit Vorsorgegeldern gelten folgende Grundsätze:

  • Das Objekt ist ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, in dem/der Sie selbst wohnen.
  • Die vorbezogene bzw. verpfändete Summe beträgt mindestens CHF 20'000.00 (ausser beim Erwerb von Anteilsscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft).
  • Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
  • Ab dem 50. Altersjahr kann nur noch ein Teil des Vorsorgevermögens verwendet werden.
  • Vorbezug bzw. Verpfändung sind bis spätestens 3 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Auszahlung des Vorbezugsbetrags findet erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und der Bezahlung der unten erwähnten Gebühren statt. Die Abwicklung eines Vorbezuges kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
  • Die Gebühren betragen CHF 400 für den Vorbezug. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang der notwendigen Unterlagen zuschicken.
  • Auszahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterliegen der Besteuerung zu einem gesonderten Steuersatz. Wir melden Ihren Vorbezug vorschriftsmässig der Steuerbehörde. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird eine Quellensteuer erhoben.
  • Die Bestätigung der Verpfändung stellen wir erst nach der Prüfung sämtlicher Unterlagen und Bezahlung der unten erwähnten Gebühren aus. Die Abwicklung einer Verpfändung kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
  • Die Gebühren betragen CHF 200 für die Verpfändung. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang der notwendigen Unterlagen zuschicken.

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich