Jährlicher Kontoauszug Freizügigkeitskonten 

Weshalb erhalte ich diesen Brief?  

Sie haben ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Nach Ihrem Austritt aus einer Pensionskasse sind Ihre Beiträge an unsere Stiftung überwiesen worden. Diese Überweisung kann von Ihnen angeordnet worden sein oder sie wurde direkt von der früheren Pensionskasse durchgeführt. Sofern nichts anderes angegeben, sind die Pensionskassen gesetzlich verpflichtet, uns die Beiträge von Versicherten, die nicht mehr bei ihnen angeschlossen sind, zu überweisen.  

Wir informieren Sie jährlich mit diesem Brief über den aktuellen Kontostand.

Für die Antworten auf die meistgestellten Fragen zu dem Freizügigkeitskonto, klicken Sie bitte auf folgenden Link: FAQs

 

Warum habe ich ein Freizügigkeitskonto bei der Auffangeinrichtung?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, welche Situationen dazu führen können, dass Sie ein Freizügigkeitskonto bei der Auffangeinrichtung haben. 
Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.

Nächste Schritte

Was muss ich tun?  

Falls Sie in der Schweiz arbeitstätig und in einer Pensionskasse versichert sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Geld an Ihre aktuelle Pensionskasse zu überweisen. Um Ihnen die Überweisung zu erleichtern, verwenden Sie bitte unser Webformular

Alternativ finden Sie das Formular auch zum Ausdrucken. Sie können uns dieses ausgefüllt auf dem Postweg retournieren. Für Fragen zu den Angaben über Ihre Pensionskasse hilft Ihnen gerne Ihr Arbeitgeber weiter.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihre Freizügigkeitsleistung gemäss Art. 16 unseres Reglements nach Ablauf von zehn Jahren ab dem AHV-Pensionsalter an den Sicherheitsfonds überwiesen wird, sofern wir Ihrerseits vorgängig keinen Auftrag erhalten.

Wichtige Informationen

Aus gesetzlichen Gründen sind Sie verpflichtet, Ihre Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen zu lassen.  

  • Der aktuelle Zinssatz für die Freizügigkeitskonten beträgt ab dem 01. Januar 2024: 0.40 %. (Allfällige unterjährige Zinsanpassungen bleiben vorbehalten).
  • Weitere Angaben zu den auf dem Kontoauszug aufgeführten Beträgen finden Sie unter Kontoauszug.

Links

Überweisung an Ihre neue Pensionskasse  

Sie haben einen Arbeitgeber und sind bei einer Pensionskasse versichert. Sie müssen deshalb Ihre Freizügigkeitsleistung an diese Pensionskasse überweisen.

Überweisung an eine Freizügigkeitsstiftung 

Sie möchten Ihre Freizügigkeitsleistung bei einer anderen Freizügigkeitseinrichtung (Bank, Versicherung) anlegen.

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
8050 Zürich

+41 41 799 75 75

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