Sie werden arbeitsunfähig und wollen wissen, was zu tun ist.
Das Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit hängt von ihrer Dauer ab. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich bin seit 30 Tagen arbeitsunfähig.
Sind Sie länger als 30 Tage arbeitsunfähig, sollten Sie sich bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmelden. Zu dieser Anmeldung sind ausser der versicherten Person auch Ärzte, Krankentaggeldversicherer und weitere berechtigt (Art. 3b Abs. 2 IVG).
Ich bin seit mehr als 3 Monaten arbeitsunfähig.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Bitte schicken Sie uns auch alle folgenden Taggeldabrechnungen bzw. Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, damit wir die weitere Beitragsbefreiung gewährleisten können.
Ich erhalte eine IV-Rente.
Zur Überprüfung des Anspruchs benötigen wir eine Kopie des IV-Beschlusses.
Ich bin seit mehr als 3 Monaten arbeitsunfähig.
Ich erhalte eine IV-Rente.
Sie möchten wissen, welche Leistungen Sie im Alter, bei Tod oder Invalidität erhalten.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.