Pensionierung


Sie gehen in Pension und möchten wissen, was nun zu tun ist.

Nächste Schritte


Je nach Konstellation benötigen wir spezifische Informationen, um Ihre Pensionierung bearbeiten zu können.

Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Ich erreiche das ordentliche Pensionsalter und möchte eine Rente beziehen.

Wenn Sie eine Altersrente ausbezahlt haben möchten, geben Sie uns bitte eine Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) auf Ihren Namen bekannt.

Ich erreiche das ordentliche Pensionsalter und möchte mein Altersguthaben als Kapital beziehen.

Wenn Sie Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen wollen, senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular Kapitaloption.

Ich habe das ordentliche Pensionsalter erreicht und möchte meine Pensionierung aufschieben.

Bitte teilen Sie uns den Aufschub spätestens 3 Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters bzw. der jeweils folgenden Altersjahre mit.

Ich möchte mich frühzeitig pensionieren lassen und eine Rente beziehen.

Bitte teilen Sie uns eine frühzeitige Pensionierung mit Bezug der Altersrente spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum mit. Geben Sie uns ausserdem bitte eine Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) auf Ihren Namen bekannt.

Ich möchte mich frühzeitig pensionieren und mein Altersguthaben als Kapital auszahlen lassen.

Wenn Sie Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen wollen, senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular Kapitaloption.

Wichtige Informationen


Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf die Altersleistungen mit Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (zurzeit 65 Jahre bei männlichen Versicherten bzw. 64 Jahre bei weiblichen Versicherten). Im Normalfall werden die Leistungen als Altersrente ausgerichtet. Daneben gibt es verschiedene Varianten der Pensionierung.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie mit einem Vorsorgeplan angeschlossen sind, in dem Altersleistungen versichert sind.

Ich erreiche das ordentliche Pensionsalter und möchte mein Altersguthaben als Kapital beziehen.

Bei der Pensionierung können Sie wählen, ob Sie Ihr Altersguthaben vollständig in eine Rente umwandeln lassen wollen, Sie das ganze Altersguthaben (100%) beziehen oder einen Teil davon in Kapitalform beziehen wollen.

Mit dem Bezug von Kapital werden die reglementarischen Ansprüche auf die Altersrente, die Pensionierten-Kinderrenten, Ehegatten- und Waisenrenten abgegolten bzw. entsprechend reduziert.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, ist die Kapitalauszahlung von Altersguthaben nicht möglich.
  • Der Entscheid für die Kapitalauszahlung ist unwiderruflich.
  • Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners zur Barauszahlung (Unterschrift im Formular Kapitaloption) erforderlich. Beide Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein.
  • Unverheiratete benötigen einen Personenstandsnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist.
  • Auszahlungen ab CHF 5'000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1'000.00 die Quellensteuer erhoben.

Ich habe das ordentliche Pensionsalter erreicht und möchte meine Pensionierung aufschieben.

Sie können Ihre Pensionierung in folgenden Fällen jährlich aufschieben:

  • Sie setzen Ihre Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionsalter hinaus fort
  • Sie beziehen keine Invalidenleistungen

Bitte beachten Sie:

  • Bei einer aufgeschobenen Pensionierung erhöht sich der obligatorische Teil des Altersguthabens lediglich um die Verzinsung. Der Umwandlungssatz im Obligatorium erhöht sich für jedes Jahr, das Sie später in Pension gehen, um 0,1 %.
     Der Sparprozess wird weitergeführt, die angesammelten Sparbeiträge gelten jedoch als Überobligatorium. Der überobligatorische Teil des Altersguthabens wird mit dem jeweils gültigen Umwandlungssatz der Stiftung in eine Rente umgewandelt (oder kann als Kapital bezogen werden).
  • Ein Einkauf ist ab dem ordentlichen Pensionierungsalter nicht mehr möglich.
  • Die Pensionierung kann maximal bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden.

Ich möchte mich frühzeitig pensionieren lassen und eine Rente beziehen.

Sie können sich in folgenden Fällen frühestens ab Vollendung des 58. Altersjahres pensionieren lassen:

  • Sie geben ihre Erwerbstätigkeit auf
  • Sie beziehen keine Invalidenleistungen

Bei einer Frühpensionierung ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert. Der Umwandlungssatz der Altersrente wird für jedes Jahr, das Sie früher in Pension gehen, um 0,25 % gekürzt.

Für Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe und im Marmor- und Granitgewerbe gelten besondere Regelungen zur Frühpensionierung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Zweigstelle der Auffangeinrichtung, wenn Sie dazu mehr wissen möchten.

Ich möchte mich frühzeitig pensionieren und mein Altersguthaben als Kapital auszahlen lassen.

Sie können sich unter folgenden Voraussetzungen frühestens ab Vollendung des 58. Altersjahres pensionieren lassen:

  • Sie geben Ihre Erwerbstätigkeit auf
  • Sie beziehen keine Invalidenleistungen  

Bei einer Frühpensionierung mit Kapitalbezug ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert.

Bei der Pensionierung können Sie wählen, ob Sie Ihr Altersguthaben vollständig in eine Rente umwandeln lassen wollen, Sie das gesamte Altersguthaben (100%) beziehen oder einen Teil davon in Kapitalform beziehen wollen.

Mit dem Bezug von Kapital werden die reglementarischen Ansprüche auf die Altersrente, die Pensionierten-Kinderrenten, Ehegatten- und Waisenrenten abgegolten bzw. entsprechend reduziert.

Bitte beachten Sie:

  • Der Entscheid für die Kapitalauszahlung ist unwiderruflich.
  • Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners zur Barauszahlung (Unterschrift im Formular Kapitaloption) erforderlich. Beide Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein.
  • Unverheiratete benötigen einen Personenstandsnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist.
  • Auszahlungen ab CHF 5'000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1'000.00 die Quellensteuer erhoben.

Diese Aussagen gelten bei ordentlicher, frühzeitiger und aufgeschobener Pensionierung.

Kontakt


Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

Kontoverbindung


Postkonto: 25-496891-7
BIC / SWIFT: POFICHBEXXX
IBAN: CH16 0900 0000 2549 6891 7