Sie gehen in Pension und möchten wissen, was nun zu tun ist.
Je nach Konstellation benötigen wir spezifische Informationen, um Ihre Pensionierung bearbeiten zu können.
Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich erreiche das ordentliche Pensionsalter und möchte eine Rente beziehen.
Wenn Sie eine Altersrente ausbezahlt haben möchten, geben Sie uns bitte eine Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) auf Ihren Namen bekannt.
Ich erreiche das ordentliche Pensionsalter und möchte mein Altersguthaben als Kapital beziehen.
Wenn Sie Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen wollen, senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular Kapitaloption.
Ich habe das ordentliche Pensionsalter erreicht und möchte meine Pensionierung aufschieben.
Bitte teilen Sie uns den Aufschub spätestens 3 Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters bzw. der jeweils folgenden Altersjahre mit.
Ich möchte mich frühzeitig pensionieren lassen und eine Rente beziehen.
Bitte teilen Sie uns eine frühzeitige Pensionierung mit Bezug der Altersrente spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum mit. Geben Sie uns ausserdem bitte eine Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code) auf Ihren Namen bekannt.
Ich möchte mich frühzeitig pensionieren und mein Altersguthaben als Kapital auszahlen lassen.
Wenn Sie Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen wollen, senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular Kapitaloption.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf die Altersleistungen mit Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (zurzeit 65 Jahre bei männlichen Versicherten bzw. 64 Jahre bei weiblichen Versicherten). Im Normalfall werden die Leistungen als Altersrente ausgerichtet. Daneben gibt es verschiedene Varianten der Pensionierung.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie mit einem Vorsorgeplan angeschlossen sind, in dem Altersleistungen versichert sind.
Ich erreiche das ordentliche Pensionsalter und möchte mein Altersguthaben als Kapital beziehen.
Bei der Pensionierung können Sie wählen, ob Sie Ihr Altersguthaben vollständig in eine Rente umwandeln lassen wollen, Sie das ganze Altersguthaben (100%) beziehen oder einen Teil davon in Kapitalform beziehen wollen.
Mit dem Bezug von Kapital werden die reglementarischen Ansprüche auf die Altersrente, die Pensionierten-Kinderrenten, Ehegatten- und Waisenrenten abgegolten bzw. entsprechend reduziert.
Bitte beachten Sie:
Ich habe das ordentliche Pensionsalter erreicht und möchte meine Pensionierung aufschieben.
Sie können Ihre Pensionierung in folgenden Fällen jährlich aufschieben:
Bitte beachten Sie:
Ich möchte mich frühzeitig pensionieren lassen und eine Rente beziehen.
Sie können sich in folgenden Fällen frühestens ab Vollendung des 58. Altersjahres pensionieren lassen:
Bei einer Frühpensionierung ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert. Der Umwandlungssatz der Altersrente wird für jedes Jahr, das Sie früher in Pension gehen, um 0,25 % gekürzt.
Für Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe und im Marmor- und Granitgewerbe gelten besondere Regelungen zur Frühpensionierung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Zweigstelle der Auffangeinrichtung, wenn Sie dazu mehr wissen möchten.
Ich möchte mich frühzeitig pensionieren und mein Altersguthaben als Kapital auszahlen lassen.
Sie können sich unter folgenden Voraussetzungen frühestens ab Vollendung des 58. Altersjahres pensionieren lassen:
Bei einer Frühpensionierung mit Kapitalbezug ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert.
Bei der Pensionierung können Sie wählen, ob Sie Ihr Altersguthaben vollständig in eine Rente umwandeln lassen wollen, Sie das gesamte Altersguthaben (100%) beziehen oder einen Teil davon in Kapitalform beziehen wollen.
Mit dem Bezug von Kapital werden die reglementarischen Ansprüche auf die Altersrente, die Pensionierten-Kinderrenten, Ehegatten- und Waisenrenten abgegolten bzw. entsprechend reduziert.
Bitte beachten Sie:
Diese Aussagen gelten bei ordentlicher, frühzeitiger und aufgeschobener Pensionierung.