Befreiungsgesuch


Sie sind bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert und möchten sich von der obligatorischen Versicherung befreien lassen.

Nächste Schritte


Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Befreiung
  • Bestätigung des Vorsorgeschutzes gemäss Art. 47 oder 47a BVG durch die zuständige Vorsorgeeinrichtung
  • Kopie Ihres aktuellen Persönlichen Ausweises

Wichtige Informationen


Wenn Sie bei einer Vorsorgeeinrichtung bereits freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind, können Sie sich von der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen befreien lassen.

Nach der Befreiung haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen.

Kontakt


Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich

Kontoverbindung


Postkonto: 30-448355-4
BIC / SWIFT: POFICHBEXXX
IBAN: CH42 0900 0000 3044 8355 4

Anrufservice


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