Sie sind bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert und möchten sich von der obligatorischen Versicherung befreien lassen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Wenn Sie bei einer Vorsorgeeinrichtung bereits freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind, können Sie sich von der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen befreien lassen.
Nach der Befreiung haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.