Sie wollen wissen, wie Sie im Falle einer Invalidität vorzugehen haben, um eine Rente zu erhalten.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Wenn Sie während der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen invalid werden und eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) beziehen, können Sie Rentenleistungen von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG beanspruchen.
Informationen zu den Invaliditätsleistungen finden Sie unter Leistungsübersicht für obligatorische Versicherte.
Sie wollen erfahren, welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall von uns ausgerichtet werden.