Invaliditätsfall

Sie wollen wissen, wie Sie im Falle einer Invalidität vorzugehen haben, um eine Rente zu erhalten.

Nächste Schritte

Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:  

  • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Invalidenleistungen
  • Die im Meldeformular aufgeführten Beilagen:
  • Nachweis des vorhandenen, obligatorischen Altersguthabens bei Eintritt in die Risikoversicherung für Arbeitslose (Kontoauszüge, Freizügigkeitskonto, letzter Vorsorgeausweis)
  • Verfügung der Eidg. IV
  • Weitere Versicherungsverfügungen
  • Versicherungsabrechnungen
  • Nachweis für über 18-jährige in Ausbildung stehende Kinder über die Lehrstelle oder Schule, mit Angaben über voraussichtliche Dauer der Ausbildung (im Hinblick auf eine Zahlung der Rente über das reglementarische Schlussalter hinaus)
  • Geburtsscheine der Kinder/Familienbüchlein

Wichtige Informationen

Wenn Sie während der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen invalid werden und eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) beziehen, können Sie Rentenleistungen von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG beanspruchen.

Informationen zu den Invaliditätsleistungen finden Sie unter Leistungsübersicht für obligatorische Versicherte.

Links

Sie wollen erfahren, welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall von uns ausgerichtet werden.

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich

+41 41 799 75 75
+41 44 468 23 97

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