Sie möchten wissen, welche Ansprüche aus der obligatorischen Versicherung Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Ableben haben.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
Verstirbt eine arbeitslose Person, die Taggelder oder eine Invalidenrente der obligatorischen Versicherung für Arbeitslose bezieht, können ihre Hinterbliebenen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen geltend machen.
Informationen zu den Leistungen für Hinterlassene finden Sie unter Leistungsübersicht für obligatorische Versicherte.
Sie wollen erfahren, welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall von uns ausgerichtet werden.
Bequem und kostenlos – wir rufen Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären.