Anmeldung  

Als arbeitslose Person möchten Sie sich bei der Auffangeinrichtung freiwillig versichern.

Nächste Schritte

Während Ihrer Arbeitslosigkeit haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig zu versichern. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.  

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen».

Ich will meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen.  

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen».

Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.  

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen».  

Ich will meine gesamte berufliche Vorsorge freiwillig weiterführen.  

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte sie im gleichen Umfang weiterführen».

Wichtige Informationen

Die obligatorische Vorsorge für arbeitslose Personen endet spätestens 30 Tage nach dem Ausscheiden aus der Arbeitslosenversicherung.  

Der Antrag für eine freiwillige Weiterversicherung muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Taggeldzahlungen bei uns eingegangen sein.  

Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.  

  • Als Bezüger von Taggeldern sind Sie obligatorisch gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.
  • Im Vorsorgeplan WO20 können Sie Ihre Altersvorsorge (Sparprozess) gemäss BVG freiwillig weiterführen.

Arbeitslose Personen, die keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, können sich innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses freiwillig weiterversichern.  

Ich will meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen.  

Im Vorsorgeplan WR können Sie sich freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern, wenn Sie aus der obligatorischen Versicherung für Arbeitslose ausscheiden. Die versicherten Leistungen entsprechen den Risikoleistungen gemäss BVG. Es sind keine Altersleistungen versichert.

Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.  

  • Im Vorsorgeplan WO20 können Sie Ihre Altersvorsorge (Sparprozess) gemäss BVG freiwillig weiterführen.
  • Es werden keine Risikoleistungen versichert.

Ich will meine gesamte berufliche Vorsorge freiwillig weiterführen.  

  • Um die gesamte obligatorische Vorsorge (das heisst Risikoversicherung und Sparprozess) freiwillig weiterzuführen, können Sie dem Vorsorgeplan WG20 beitreten.

Links

Freiwillige Versicherung für Einzelpersonen

Als Einzelperson möchten Sie sich bei der Auffangeinrichtung freiwillig versichern.

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

+41 41 799 75 75

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