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Sie sind Arbeitgeber und möchten sich für die berufliche Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden der Auffangeinrichtung anschliessen.

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Ihre Arbeitnehmer werden im Vorsorgeplan AN versichert, sofern sie einen BVG-pflichtigen Jahreslohn (mindestens CHF 22’050) beziehen. Der Vorsorgeplan AN umfasst alle Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
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