Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG richtet für Sie ein Freizügigkeitskonto ein und verwaltet Ihre Freizügigkeitsleistung zur Finanzierung Ihrer beruflichen Vorsorge - von Ihrem Austritt aus der Pensionskasse bis zu Ihrem Wiedereintritt oder bis zur Fälligkeit Ihrer Freizügigkeitsleistung.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet Ihnen an, Ihr persönliches Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Wenn Sie schon ein Konto bei uns haben, können Sie Ihr Konto verwalten und Bargeld beziehen.