News


26. Mai 2023

Pfingstmontag, 29. Mai 2023: Schalter und Telefonie geschlossen.


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Montag 29. Mai 2023 ist Pfingstmontag. Aus diesem Grund sind unsere Schalter und Telefonleitungen an diesem Tag geschlossen und wir beraten Sie gerne wieder ab Dienstag 30. Mai 2023.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

16. Mai 2023

Auffahrt, Donnerstag 18. Mai 2023: Schalter und Telefonie am Mittwoch, 17. Mai 2023 ab 16.00 Uhr geschlossen.


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Donnerstag 18. Mai 2023 ist Auffahrt. Aus diesem Grund sind unsere Schalter und Telefonleitungen ab Mittwoch, 17. Mai 2023 ab 16.00 Uhr bis Freitag 19. Mai 2023 geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

27. April 2023

Tag der Arbeit: Büros geschlossen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Tag der Arbeit vom Montag, 1. Mai 2023 bleiben unsere Schalter geschlossen und unsere Telefone werden nicht bedient. Gerne sind wir ab Dienstag, 2. Mai 2023 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

17. April 2023

Sechseläuten: Schalter in Zürich geschlossen, keine telefonische Beratung in Deutsch


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Montag, 17. April 2023 findet in Zürich das traditionelle Sechseläuten statt. Aus diesem Grund sind unsere Schalter am Standort Zürich an diesem Nachmittag geschlossen. Ebenso findet keine telefonische Beratung in Deutsch statt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

20. Januar 2023

Telefonische Erreichbarkeit


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Während der Verarbeitung Ihrer jährlichen Kontoauszüge steht Ihnen der Kundendienst wie folgt zur Verfügung.

Telefonische Erreichbarkeit: Vom 23. Januar bis 3. März 2022 erwarten wir eine hohe Anzahl von Anrufen. Am besten erreichen Sie uns zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr.

Überweisungen: Für Überweisungen Ihrer Freizügigkeitsleistung an eine Pensionskasse oder eine Freizügigkeitsstiftung benutzen Sie bitte das Webformular.

Andere Anliegen: Mit unseren Online Services bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch diese schnell und unkompliziert zu übermitteln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

23. Dezember 2022

Reduzierte Erreichbarkeit über die Festtage


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten über die Feiertage: Am Montag, 26. Dezember sowie vom Freitag, 30. Dezember 2022 bis und mit Montag, 2. Januar 2023 bleiben unsere Schalter geschlossen und unsere Telefone werden nicht bedient. Am Donnerstag, 29. Dezember 2022 sind wir bis um 16.00 Uhr für Sie da. Gerne bedienen wir Sie ab Dienstag, 3. Januar 2023 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und frohe Festtage!

22. Dezember 2022

Zins und Rentenanpassungen 2023


Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG hat für das Jahr 2023 die Zinssätze für die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben festgelegt. Die Renten werden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst.

Verzinsung

  • Die Verzinsung der Freizügigkeitskonten mit 0.01 Prozent bleibt unverändert.
  • Die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens wird von 1.25 auf 1.00 Prozent gesenkt.
  • Die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens wird von 0.35 auf 0.10 Prozent gesenkt.
  • Die Verzinsung des Zusatzkontoguthabens mit 0.01 Prozent bleibt unverändert.

Teuerungsanpassung Renten

  • Die Altersrenten (Vorsorge BVG) werden nicht der Teuerung angepasst.
  • Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten im BVG und in der ALV werden gemäss Gesetz (Medienmitteilung vom 20. Oktober 2022) der Teuerung angepasst.

15. September 2022

Bettagsmontag: Standort Lausanne geschlossen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Montag, 19. September 2022 ist Bettagsmontag. Aus diesem Grund ist unser Standort in Lausanne geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

6. September 2022

Knabenschiessen: Schalter in Zürich geschlossen, keine telefonische Beratung in Deutsch


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Montag, 12. September 2022 findet in Zürich das traditionelle Knabenschiessen statt. Aus diesem Grund sind unsere Schalter am Standort Zürich an diesem Nachmittag geschlossen. Ebenso findet keine telefonische Beratung in Deutsch statt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

1. September 2022

Neuer Anrufservice im Leistungsdienst


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir haben unseren Anrufservice ausgebaut. Neu können Sie für gewisse Anliegen aus dem Bereich des Leistungsdienstes einen Termin für einen Anruf wählen. Bieten wir diesen Dienst für das gewünschte Thema an, finden Sie jeweils unten rechts auf der Website den Zugang zur Terminreservation, wie zum Beispiel hier.

30. August 2022

Büros geschlossen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Freitag, 2. September 2022 bleiben unsere Schalter geschlossen und unsere Telefone werden nicht bedient.

Gerne sind wir ab Montag, 5. September 2022 wieder für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

20. Mai 2022

Informationsanlass BVG Exchange – Plattform für den Austausch von Austrittsdaten


In vielen Bereichen der Wirtschaft funktioniert der digitale Datenaustausch schon lange tadellos, nur in der zweiten Säule mühen wir uns immer noch mit unterschiedlichen Formaten und Übertragungsarten ab. Die Übermittlung von Freizügigkeitsleistungen entspricht nicht den heutigen ökonomischen und ökologischen Anforderungen, verursacht einen grossen administrativen Aufwand und unnötige Kosten.

Besuchen Sie uns oder nehmen Sie online teil: Am Donnerstag 30. Juni 2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr vermitteln wir Ihnen alles Wichtige rund um BVG Exchange und lassen Sie an unserer Vision zur Zukunft des Datenaustausches in der 2. Säule teilhaben. Anschliessend laden wir Sie gerne zu einem Networking-Apéro Riche ein. Wichtig: die Veranstaltung findet auf Deutsch statt.

Wie findet der Datenaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen mit BVG Exchange statt? Welche Vorteile bietet die Plattform? Was müssen Sie sonst noch über die Verwendung von BVG Exchange wissen? Gerne beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen während unserer Veranstaltung.

Programm

  • 14.00 bis 14.10 Uhr, Begrüssung – Marc Gamba, Geschäftsführer
  • 14.10 bis 14.30 Uhr, Aktuelle Situation – Roman Senti, Leiter IT
  • 14.30 bis 15.00 Uhr, Live-Demo: Zusammenspiel BVG Exchange und Apollo – Dalibor Oresic, Teamleiter Client Service
  • 15.00 bis 15.30 Uhr, Was sagen unsere Kunden? – Patrick Nasciuti, Mitglied der Geschäftsleitung GastroSocial
  • 15.30 bis 15.45 Uhr, Ausblick – Roman Senti, Leiter IT
  • 15.45, Fragen
  • anschliessend, Networking-Apéro Riche

Details zum Anlass

  • Datum: Donnerstag 30. Juni 2022
  • Zeit: 14.00 bis 16.00 Uhr, anschliessend Networking-Apéro Riche bis ca. 18.00 Uhr
  • Ort: 8050 Zürich-Oerlikon oder online
  • Der Anlass ist kostenlos.

Anmeldung

Gerne erwarten wir Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag 10. Juni 2022 mit nachfolgenden Angaben: Unternehmen, Name, Vorname, Funktion (bei mehreren Teilnehmenden bitte separat angeben) und Art der Teilnahme (online oder vor Ort).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Elias-Canetti-Strasse 2
8050 Zürich
+ 41 41 799 75 75

https://exchange.aeis.ch

9. März 2022

Russland-Ukraine-Krieg: Investitionstätigkeit angepasst


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wie viele andere Vorsorgeeinrichtungen hat auch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die Investitionstätigkeit aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine angepasst: Die Stiftung verzichtet per sofort und bis auf weiteres auf Investitionen in russische Aktien oder Anleihen und zieht sich aus bestehenden zurück. Davon betroffen sind 0.05 Prozent der Anlagen oder rund 11 Millionen von 20.5 Milliarden Franken Investitionsvolumen.

21. Februar 2022

Wiedereröffnung unserer Empfangsstellen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Ab Dienstag, 1. März 2022 empfangen wir Sie wieder persönlich an unseren Empfangsstellen in Zürich, Lausanne und Bellinzona.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Zürich:                                                  08.30 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Lausanne und Bellinzona:           08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr

Viele Antworten finden Sie bereits hier auf der Website:

  • Überweisungen: Für Überweisungen Ihrer Freizügigkeitsleistung an eine Pensionskasse oder eine Freizügigkeitsstiftung benutzen Sie bitte das Webformular.

  • Andere Anliegen: Mit unseren Online Services bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch diese schnell und unkompliziert zu übermitteln.

12. Januar 2022

Beratung und Informationen per Telefon, Web oder persönlich nach telefonischer Anmeldung


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Ihre und unsere Gesundheit ist uns wichtig, deshalb beraten wir Sie bis auf weiteres nur noch nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung persönlich an unseren Empfangsstellen. Sie erreichen uns unter folgenden Nummern:

  • Zürich 041 799 75 75
  • Lausanne 021 340 63 33
  • Bellinzona 091 610 24 24

Viele Antworten finden Sie bereits hier auf der Website, insbesondere helfen Ihnen unsere Webformulare weiter. Oder schreiben Sie an unsere Postadressen, unter diesem Link finden Sie die Anschrift.

Vielen Dank für Ihr aktives Mitwirken und für Ihr Verständnis.

30. Dezember 2021

Zinsanpassungen für 2022


Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG erhöht per 1. Januar 2022 die Zinssätze für die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben. Die Renten werden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst.

Verzinsung

  • Die Verzinsung der Freizügigkeitskonten mit 0.01 Prozent bleibt unverändert.
  • Die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens wird von 1.00 Prozent auf 1.25 Prozent erhöht. Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz liegt bei 1.00 Prozent.
  • Die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens wird von 0.10 Prozent auf 0.35 Prozent erhöht.
  • Die Verzinsung des Zusatzkontoguthabens mit 0.01 Prozent bleibt unverändert.

Teuerungsanpassung Renten 

  • Die Altersrenten (Vorsorge BVG) werden nicht der Teuerung angepasst.
  • Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten im BVG und in der ALV werden gemäss Gesetz (Medienmitteilung BSV vom 19. Oktober 2021) der Teuerung angepasst.

23. Dezember 2021

Reduzierte Erreichbarkeit über die Festtage


Vom 24. bis am 26. Dezember sowie vom 31. Dezember 2021 bis am 2. Januar 2022 bleibt unser Kundendienst geschlossen. Am 30. Dezember ist er verkürzt bis um 16.00 Uhr erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

6. Dezember 2021

Beratung und Informationen per Telefon, Web oder persönlich nach telefonischer Anmeldung


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Ihre und unsere Gesundheit ist uns wichtig, deshalb beraten wir Sie ab Dienstag 7. Dezember 2021 nur noch nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung persönlich an unseren Empfangsstellen. Sie erreichen uns unter folgenden Nummern:

  • Zürich 041 799 75 75
  • Lausanne 021 340 63 33
  • Bellinzona 091 610 24 24

Viele Antworten finden Sie bereits hier auf der Website, insbesondere helfen Ihnen unsere Webformulare weiter. Oder schreiben Sie an unsere Postadressen, unter diesem Link finden Sie die Anschrift.

Vielen Dank für Ihr aktives Mitwirken und für Ihr Verständnis.

19. November 2021

Ab 1. Januar 2022 werden die Renten monatlich ausbezahlt.


Auf vielseitigen Kundenwunsch hin passen wir unsere Zahlungsmodalität an: Ab dem 1. Januar 2022 überweisen wir die Renten neu jeweils monatlich im Voraus. Die Höhe des Rentenanspruchs verändert sich durch diese Umstellung nicht.

Diese Woche startet der Versand des Infobriefs an unsere Rentnerinnen und Rentner sowie an die zuständigen Ämter.

5. Oktober 2021

Wir nehmen viele Ihrer Anliegen gerne auch online entgegen!


Viele Kundenangelegenheiten lassen sich nicht nur telefonisch, sondern auch bequem online erledigen. Mit unseren Online Services bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns schnell und unkompliziert die benötigten Angaben zu übermitteln. In gewissen Fällen rufen wir Sie gerne zurück – buchen Sie einen Termin mit uns!

Webformulare       

Wählen Sie unter Online Services Ihre Kategorie: Einzelperson, Firma oder Vorsorgeeinrichtung und erfahren Sie, ob es möglich ist, das entsprechende Anliegen auch elektronisch zu erledigen.

Anrufservice

Zur Klärung gewisser Themen können Sie gerne einen Termin wählen, an dem wir Sie anrufen. Bieten wir diesen Dienst für das gewünschte Thema an, finden Sie jeweils unten rechts auf der Website den Zugang zur Terminreservation, wie zum Beispiel hier.

Weitere Online-Angebote geplant

Wir sind bestrebt, den Service für unsere Kundinnen und Kunden in digitaler Hinsicht stetig weiterzuentwickeln. So werden Sie in Zukunft noch weitere Webformulare und alternative Kontaktmöglichkeiten für gewisse Themenbereiche auf unserer Website finden. Bitte beachten Sie, dass es Anliegen gibt, die wir auch künftig aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in schriftlicher oder telefonischer Form entgegennehmen können. Besten Dank

9. September 2021

Knabenschiessen: Schalter in Zürich geschlossen, keine telefonische Beratung in Deutsch


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Am Montag, 13. September 2021 findet in Zürich das traditionelle Knabenschiessen statt. Aus diesem Grund sind unsere Schalter am Standort Zürich an diesem Nachmittag geschlossen. Ebenso findet keine telefonische Beratung in Deutsch statt. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

28. Juni 2021

Wiedereröffnung unserer Empfangsstellen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Ab Donnerstag, 1. Juli 2021 empfangen wir Sie wieder persönlich an unseren Empfangsstellen in Zürich, Lausanne und Bellinzona.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Zürich:                                            08.30 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Lausanne und Bellinzona:           08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es zu allfälligen Wartezeiten kommen kann, da wir aufgrund unseres Schutzkonzepts gegen COVID-19 jeweils nur eine Person (mit maximal einer Begleitperson) empfangen können. Wenn immer möglich, insbesondere bei komplexeren Fragestellungen, empfiehlt es sich, vorab einen Termin unter folgender Telefonnummer zu vereinbaren:

Zürich: 041 799 75 75
Lausanne: 021 340 63 33
Bellinzona: 091 610 24 24

Unter diesen Telefonnummern stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin telefonisch zur Verfügung.

Bei Erkältungssymptomen und / oder einer kürzlich erfolgten Rückkehr aus einem Risikogebiet bitten wir Sie, unsere Empfangsstellen nicht zu besuchen.

Vielen Dank für Ihr aktives Mitwirken.

27. Mai 2021

Beratung und Informationen per Telefon und Web


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Ihre und unsere Gesundheit ist uns wichtig, deshalb bleiben unsere Empfangsstellen aufgrund der Corona-Massnahmen weiterhin geschlossen. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne telefonisch aus ihrem Heimbüro.

Viele Antworten finden Sie bereits hier auf der Website, insbesondere helfen Ihnen unsere Webformulare weiter:

Oder schreiben Sie an unsere Postadressen, unter diesem Link finden Sie die Anschrift.

Telefonisch erreichen Sie uns unter folgenden Nummern:

  • Zürich              041 799 75 75
  • Lausanne         021 340 63 33
  • Bellinzona        091 610 24 24

Vielen Dank für Ihr aktives Mitwirken und für Ihr Verständnis.

23. März 2021

Verzögerungen bei Freizügigkeitskonten


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir verzeichnen seit einiger Zeit ein grosses Wachstum bei unseren Freizügigkeitskonten und dadurch eine noch vermehrte Zunahme von Kundenanfragen. Unser Team leistet Zusatzeinsätze, um alle Anfragen so rasch als möglich zu beantworten. Trotzdem kann sich die Bearbeitung Ihres Falles verzögern. 

Wir bitten Sie um Geduld und Verständnis.

22. Dezember 2020

Klarstellung zur Weiterversicherung bei der Auffangeinrichtung


Aufgrund von widersprüchlichen und teils falsch kursierenden Informationen zu diversen Vorsorgeplänen der Auffangeinrichtung schafft die Stiftung Klarheit. Insbesondere: Die per 1. Januar 2020 von der Stiftung eingeführten W20-Pläne haben zum Ziel, die zunehmend hohen Umwandlungssatzverluste zu Lasten der Aktiv-Versicherten zu verringern. Diese Massnahme war dringend nötig, um das missbräuchliche Ausnutzen des Kontrahierungszwangs bei der Auffangeinrichtung zu bekämpfen.

Die von den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden getragene privatrechtliche Stiftung ist eine Non-Profit-Organisation und das Auffangnetz der beruflichen Vorsorge. Sie versichert im Auftrag des Bundes alle anschlusswilligen Arbeitgeber und Einzelpersonen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) und hat den gesetzlichen Auftrag, weitere freiwillige Spezialpläne anzubieten. Insbesondere führt sie als einzige Vorsorgeeinrichtung Freizügigkeitskonten (FZK) und versichert alle Arbeitslosen gegen die Risiken Tod und Invalidität (ALV). Die Bereiche BVG, FZK, ALV und die Wiederanschlusskontrolle (WAK) werden dabei in getrennter Rechnung geführt.


W20-Pläne als freiwillige BVG-Versicherung für Einzelpersonen 

Die W20-Pläne beziehen sich auf den Bereich BVG. Sie sind eine Weiterentwicklung der bis Ende 2019 bestehenden W-Pläne und stellen eine freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge sicher. Die Änderung bezieht sich im Wesentlichen auf den Wechsel zu einem umhüllenden Umwandlungssatz in einem Spezialplan. Der bis dahin verhältnismässig hohe Umwandlungssatz von 6.8 Prozent (Obligatorium) respektive 5.0 Prozent (Überobligatorium) wurde dort auf 4.2 Prozent (umhüllend) gesenkt.

Die Stiftung sah sich gezwungen, diese Massnahme zu ergreifen, weil gutverdienende Versicherte oft kurz vor Rentenbeginn zur Auffangeinrichtung wechselten, um von den hohen Umwandlungssätzen zu profitieren und ohne in genügendem Umfang Beiträge bezahlt zu haben. Der Ursprungsgedanke und gesetzliche Auftrag für die W-Pläne für Einzelpersonen wurde damit unterwandert. Um dieser missbräuchlichen Manier und letztlich der Generationen-Ungerechtigkeit zu Lasten der Aktiv-Versicherten entgegenzuwirken, sah sich die Stiftung gezwungen, diese Anpassungen bei den W-Plänen vorzunehmen. Diese Pläne basieren auf Art. 60 Abs. 2 lit. c in Verbindung mit Art. 47 BVG und sind mit der Oberaufsichtskommission (OAK) als Aufsichtsbehörde der Auffangeinrichtung abgestimmt.


Besserstellung von Versicherten durch Art. 47a BVG und Covid-19-Gesetz

Für das kommende Jahr ist in diesem Zusammenhang auch der neue Art. 47a BVG zu beachten: ab 1. Januar 2021 kann eine versicherte Person, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheidet, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, die Versicherung im bisherigen Umfang bei ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung verlangen. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz können Versicherte diese Weiterversicherung auch beantragen, wenn sie nach dem 31. Juli 2020 sowie nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde. Da die Auffangeinrichtung nur die gesetzlichen Mindestleistungen versichert, ist es für viele Versicherte vorteilhafter, sich in ihrer bisherigen Pensionskasse pensionieren zu lassen.


Nullzins-Konto im Geschäftsbereich FZK

Das Nullzins-Konto bei der Bundestresorerie, welches die Auffangeinrichtung befristet und unter strikten Auflagen per 1. Oktober 2020 erhalten hat, gilt einzig für den Bereich FZK. Hier unterliegt die Auffangeinrichtung ebenfalls einem Kontrahierungszwang und betreut 1.2 Millionen Freizügigkeitskonten mit CHF 15.5 Milliarden verwaltetem Vermögen. Der Geldzufluss im Bereich FZK der Auffangeinrichtung ist seit Einführung der Negativzinsen in einem starken Wachstum begriffen. Es ist derzeit nicht möglich, Gelder sicher anzulegen und die gesetzlich geforderte Kapitalgarantie zu gewähren. Bis heute musste die Auffangeinrichtung vom Nullzinskonto noch keinen Gebrauch nehmen.

4. Dezember 2020

Lukas Müller-Brunner wird neuer Stiftungsratspräsident


Dr. Lukas Müller-Brunner löst Martin Kaiser per 1. Januar 2021 als Vertreter des Arbeitgeberverbands sowie als Präsident des Stiftungsrats der Stiftung Auffangeinrichtung BVG ab. Die Wahl zum Präsidenten nahm der Stiftungsrat einstimmig anlässlich seiner heutigen Sitzung vor.

Berufliche Erfahrungen sammelte Müller-Brunner unter anderem bei Lantal Textiles, in der Wirtschaftsprüfungs-Abteilung der KPMG, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Accounting, Controlling und Auditing an der Universität St. Gallen (HSG) und als Personalvorsorgeberater bei Swisscanto/Prevanto. Per 1. April 2020 startete er beim Schweizer Arbeitgeberverband (SAV) als Leiter des Ressorts Sozialpolitik und Sozialversicherungen und löste in dieser Funktion Martin Kaiser ab, der den Arbeitgeberverband per Ende März verliess. Zuvor war Lukas Müller-Brunner Assistenzprofessor für Management & Regulierung an der HSG.

Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung danken Martin Kaiser für sein langjähriges, engagiertes und erfolgreiches Wirken in der Stiftung Auffangeinrichtung und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Lukas Müller-Brunner.

20. November 2020

Freiwillige Weiterversicherung nach Kündigung


Ab dem 1. Januar 2021 können Personen, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, ihre Versicherung bei der Auffangeinrichtung freiwillig fortsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Plan AN versichert waren und mindestens 58 Jahre alt sind. 

Im Rahmen der EL-Reform wird Arbeitnehmenden gemäss dem neuen Art. 47a BVG ermöglicht, sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig bei der Auffangeinrichtung weiterzuversichern. Möglich ist die Weiterführung der gesamten Vorsorge (neuer Vorsorgeplan ANWG) oder die Weiterführung der Risikoversicherung (neuer Vorsorgeplan ANWR).

Die Bedingungen dafür lauten: 

  • Die Person war bisher im Vorsorgeplan AN der Auffangeinrichtung versichert.
  • Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Kündigung des Arbeitgebers oder durch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung aufgelöst.
  • Ihr Arbeitsverhältnis wurde per 31. Juli 2020 oder später aufgelöst.
  • Die Person ist bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mindestens 58 Jahre alt.

6. November 2020

Empfang Lausanne geschlossen – Bellinzona an drei Tagen offen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Aufgrund der vom Kanton Waadt beschlossenen Massnahmen gegen COVID-19 wurde der Empfang in Lausanne per sofort geschlossen. Die Empfangsstellen in Zürich und Bellinzona sind weiterhin geöffnet, in Bellinzona neu mit verkürzten Öffnungszeiten:

  • Lausanne: geschlossen
  • Bellinzona: Montag / Mittwoch / Freitag 9.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Zürich: Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr

Wenn immer möglich, insbesondere bei komplexeren Fragestellungen, empfiehlt es sich, vorab einen Termin unter folgender Telefonnummer zu vereinbaren:

  • Zürich:          041 799 75 75
  • Lausanne:    021 340 63 33
  • Bellinzona:   091 610 24 24

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

3. September 2020

Wiedereröffnung unserer Empfangsstellen


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Ab Montag, 7. September 2020 empfangen wir Sie wieder persönlich an unseren Empfangsstellen in Zürich, Lausanne und Bellinzona.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Zürich:                                           08.30 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Lausanne und Bellinzona:            08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es zu allfälligen Wartezeiten kommen kann, da wir aufgrund unseres Schutzkonzepts gegen COVID-19 jeweils nur eine Person (mit maximal einer Begleitperson) empfangen können. Wenn immer möglich, insbesondere bei komplexeren Fragestellungen, empfiehlt es sich, vorab einen Termin unter folgender Telefonnummer zu vereinbaren:

  • Zürich:          041 799 75 75
  • Lausanne:     021 340 63 33
  • Bellinzona:    091 610 24 24

Unter diesen Telefonnummern stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden weiterhin auch telefonisch zur Verfügung.

Bei Erkältungssymptomen und/oder einer kürzlich erfolgten Rückkehr aus einem Risikogebiet bitten wir Sie, unsere Empfangsstellen nicht zu besuchen.

Vielen Dank für Ihr aktives Mitwirken.

23. Juni 2020

Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge ab 2021


Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG passt die Verwaltungskostenbeiträge per 1. Januar 2021 an:

  • Der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag, der auf dem versicherten Lohn erhoben wird, steigt von 1.4 auf 1.5 Prozent.
  • Für die besonderen Verwaltungskostenbeiträge gilt ab dem 1. Januar 2021 das revidierte Kostenreglement 2021.

29. Mai 2020

Beratung und Informationen per Telefon und Web


Geschätzte Kundinnen und Kunden
Ihre und unsere Gesundheit ist uns wichtig, deshalb bleiben unsere Empfangsstellen weiterhin geschlossen. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne telefonisch.

Viele Antworten finden Sie bereits hier auf der Website, insbesondere helfen Ihnen unsere Webformulare weiter:

Oder schreiben Sie an unsere Postadressen, unter diesem Link finden Sie die Anschrift.

Telefonisch erreichen Sie uns unter folgenden Nummern:

  • Zürich              041 799 75 75
  • Lausanne         021 340 63 33
  • Bellinzona        091 610 24 24

Vielen Dank für Ihr aktives Mitwirken und für Ihr Verständnis.

20. Mai 2020

Postversand eingeschränkt


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Der Postverkehr mit zahlreichen Ländern ist aufgrund des Coronavirus zurzeit eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Post

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

24. Februar 2020

Verzögerungen bei Freizügigkeitskonten


Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir verzeichnen seit einiger Zeit ein grosses Wachstum bei unseren Freizügigkeitskonten und dadurch eine noch vermehrte Zunahme von Kundenanfragen. Unser Team leistet Zusatzeinsätze, um alle Anfragen so rasch als möglich zu beantworten. Trotzdem kann sich die Bearbeitung Ihres Falles verzögern. 

Wir bitten Sie um Geduld und Verständnis.

24. Februar 2020

Arbeiten für die Stiftung Auffangeinrichtung!


Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Stelle? Hier finden Sie unsere aktuellen Jobangebote.

24. Februar 2020

Zinsanpassungen für 2020


Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG hat per 1. Januar 2020 diverse Zinssätze nach unten korrigiert.
Die Renten wurden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst.

Anpassungen in der Verzinsung

  • Senkung der Verzinsung der Freizügigkeitskonti von 0.1 auf 0.01 Prozent.
  • Senkung der Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens von 1.0 auf 0.1 Prozent.
  • Senkung der Verzinsung des Zusatzkontoguthabens von 0.1 auf 0.01 Prozent.

Teuerungsanpassung Renten