Unser Auftrag


Das Auffangnetz in der beruflichen Vorsorge – sicher und kompetent.

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist einzigartig: Im Auftrag des Bundes versichert die Non-Profit-Organisation als einzige Vorsorgeeinrichtung der Schweiz alle anschlusswilligen Arbeitgeber und Einzelpersonen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) und betreut im Bereich Freizügigkeitskonten über 1.4 Mio. Kunden. Die von den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden getragene privatrechtliche Stiftung ist damit ein wichtiger Pfeiler in der zweiten Säule und unterstützt wesentlich die Stabilität des Systems. 

Die Auffangeinrichtung ist in stetem Wachstum begriffen und verwaltet eine Bilanzsumme von über 20.7 Mia. Franken. An den drei Standorten Zürich, Lausanne und Bellinzona beschäftigt sie rund 200 Mitarbeitende. 


Welche Aufgaben hat die Auffangeinrichtung?

Geschäftsbereiche



  • Wir verwalten unzustellbare Freizügigkeitskonten
  • Wir verwalten freiwillig eröffnete Freizügigkeitskonten

  • Wir schliessen Arbeitgeber an, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können.
  • Wir schliessen Arbeitgeber an, die ihre Arbeitnehmer nicht pflichtgemäss versichern (zwangsweiser Anschluss).
  • Wir nehmen Personen auf, die sich freiwillig in der 2. Säule versichern wollen, so zum Beispiel:
    • Selbstständigerwerbende,
    • Arbeitnehmer im Dienste mehrerer Arbeitgeber,
    • Arbeitnehmer und Arbeitslose, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese weiterführen möchten
  • Wir erbringen die obligatorischen Leistungen für einen Arbeitnehmer oder dessen Hinterlassene, wenn sich sein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat.

  • Wir versichern arbeitslose Personen gegen die Risiken Tod und Invalidität, solange diese ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen.
  • Wir führen die Risikoversicherung von arbeitslosen Personen weiter, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitslose ausscheiden und diese freiwillig weiterführen möchten (siehe auch „Berufliche Vorsorge“).

  • Wird ein Anschlussvertrag zwischen einer Vorsorgeeinrichtung und einer Firma aufgelöst, begleiten wir die betreffenden Firmen mit BVG-pflichtigem Personal bis sie sich wieder einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben. Schliesst sich ein Arbeitgeber mit BVG-pflichtigem Personal nicht rechtzeitig freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung an, wird der Arbeitgeber zwangsweise bei der Auffangeinrichtung angeschlossen.