Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Auffangeinrichtung. Er setzt sich zusammen aus einer paritätischen Vertretung der nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmenden (Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) und Arbeitgebenden (Schweizerischer Arbeitgeberverband und Schweizerischer Gewerbeverband) von mindestens zehn Mitgliedern. Die öffentliche Verwaltung ist zusätzlich mit einem oder zwei Mitgliedern ohne Stimmrecht vertreten.
Vertretung der Arbeitgebenden
Fünf Mitglieder des Stiftungsrats werden von den nationalen Dachorganisationen der Arbeitgebenden bestimmt (Schweizerischer Arbeitgeberverband und Schweizerischer Gewerbeverband). Zurzeit sind dies folgende Personen:
Vertretung der Arbeitnehmenden
Fünf Mitglieder des Stiftungsrats werden von den nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmenden bestimmt (Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse). Zurzeit sind dies folgende Personen:
Vertretung der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung wird zurzeit durch folgende Person vertreten:
Der Stiftungsratsausschuss ist das für die allgemeinen Führungsaufgaben verantwortliche Gremium. Er stellt dem Stiftungsrat Antrag zu allen Geschäften, mit Ausnahme der Vermögensanlagen, soweit er diese gemäss Organisationsreglement nicht in eigener Kompetenz wahrnehmen kann.
Arbeitgebervertreter
Arbeitnehmervertreter