Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Auffangeinrichtung. Er setzt sich zusammen aus einer paritätischen Vertretung der nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmenden (Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) und Arbeitgebenden (Schweizerischer Arbeitgeberverband und Schweizerischer Gewerbeverband) von mindestens zehn Mitgliedern. Die öffentliche Verwaltung ist zusätzlich mit einem oder zwei Mitgliedern ohne Stimmrecht vertreten.
Vertretung der Arbeitgebenden
Fünf Mitglieder des Stiftungsrats werden von den nationalen Dachorganisationen der Arbeitgebenden bestimmt (Schweizerischer Arbeitgeberverband und Schweizerischer Gewerbeverband). Zurzeit sind dies folgende Personen:
Vertretung der Arbeitnehmenden
Fünf Mitglieder des Stiftungsrats werden von den nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmenden bestimmt (Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse). Zurzeit sind dies folgende Personen:
Vertretung der öffentlichen Verwaltung
Der Stiftungsratsausschuss ist das für die allgemeinen Führungsaufgaben verantwortliche Gremium. Er stellt dem Stiftungsrat Antrag zu allen Geschäften, mit Ausnahme der Vermögensanlagen, soweit er diese gemäss Organisationsreglement nicht in eigener Kompetenz wahrnehmen kann.
Arbeitgebervertreter
Arbeitnehmervertreter
Der Anlageausschuss ist das für die Vermögensanlagen der Stiftung verantwortliche Gremium. Er stellt dem Stiftungsrat Antrag zu allen Geschäften, welche die Vermögensanlagen betreffen, soweit er diese gemäss Anlagereglement und den dazugehörigen Anhängen nicht in eigener Kompetenz wahrnehmen kann.
Arbeitgebervertreter
Arbeitnehmervertreter
Die Aufgaben der Geschäftsleitung umfassen die Unterstützung und Beratung des Stiftungsrates, die Verwaltung der Stiftung und deren Vertretung in grundsätzlichen Fragen gegenüber Behörden und anderen Organisationen sowie die Koordination der Tätigkeit aller Durchführungsstellen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom Stiftungsrat gewählt.
Operatives Management
Die Auffangeinrichtung ist gemäss Art. 60 BVG verpflichtet, regionale Zweigstellen zu schaffen. Zurzeit betreibt sie drei Zweigstellen: in Lausanne, Bellinzona und Zürich.
Die verschiedenen Zweigstellen haben folgende Verantwortungen in ihrer jeweiligen Sprachregion:
Die Revisionsstelle prüft jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen sowie die Vermögensanlage und überwacht die Einhaltung der Loyalität in der Vermögensverwaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Seit 2016 ist BDO AG als Revisionsstelle tätig.
Der Experte für die berufliche Vorsorge prüft jährlich, ob die Stiftung jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann, und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Seit 2003 ist Patrick Spuhler, Prevanto AG Vorsorgeexperten, als Experte tätig.
Der Investment Controller überwacht die Einhaltung der Anlagestrategie und der Mandatsvorgaben und erstattet den Stiftungsorganen quartalsweise Bericht.
Seit 2010 ist PPCmetrics als Investment Controller tätig.