In verschiedenen Konstellationen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Altersguthaben bar ausbezahlen lassen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich beende mein derzeitiges Arbeitsverhältnis und nehme eine selbständige Erwerbstätigkeit auf.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- aktuell datierte Bestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse (im Original), dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Handelsregisterauszug können wir leider nicht akzeptieren)
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich habe meine freiwillige Versicherung als Selbständigerwerbender gekündigt.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich verlasse die Schweiz endgültig.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Antrag auf Barauszahlung
- Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich bin Arbeitnehmer und meine Freizügigkeitsleistung ist geringer als mein Jahresbeitrag zur beruflichen Vorsorge.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift