In verschiedenen Konstellationen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Altersguthaben bar ausbezahlen lassen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich beende mein derzeitiges Arbeitsverhältnis und nehme eine selbständige Erwerbstätigkeit auf.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- aktuell datierte Bestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse (im Original), dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Handelsregisterauszug können wir leider nicht akzeptieren)
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich habe meine freiwillige Versicherung als Selbständigerwerbender gekündigt.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich verlasse die Schweiz endgültig.
Für eine Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Antrag auf Barauszahlung
- Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Ich bin Arbeitnehmer und meine Freizügigkeitsleistung ist geringer als mein Jahresbeitrag zur beruflichen Vorsorge.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift