Exemption request


You are already insured by another pension institution and you would like to be exempt from compulsory insurance.

Next steps


Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Befreiung
  • Bestätigung des Vorsorgeschutzes gemäss Art. 47 oder 47a BVG durch die zuständige Vorsorgeeinrichtung
  • Kopie Ihres aktuellen Persönlichen Ausweises

Important information


Wenn Sie bei einer Vorsorgeeinrichtung bereits freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind, können Sie sich von der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen befreien lassen.

Nach der Befreiung haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen.

Contact


Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich

Call service


Convenient and free of charge – we call you on the date and at the time requested to clarify the matter you wish to discuss.