You are unemployed and would like to obtain voluntary insurance from the Substitute Occupational Benefit Institution.
Während Ihrer Arbeitslosigkeit haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig zu versichern. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
A) Ich beziehe Taggelder von der Arbeitslosenversicherung und möchte nun Folgendes:
Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen».
B) Ich erhalte keine Taggelder von der Arbeitslosenversicherung und möchte nun Folgendes:
Ich will meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen».
Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen».
Ich will meine gesamte berufliche Vorsorge freiwillig weiterführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung Einzelpersonen beim Thema «Ich bin aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden und möchte sie im gleichen Umfang weiterführen».
A) Ich beziehe Taggelder von der Arbeitslosenversicherung und möchte nun Folgendes:
Die obligatorische Vorsorge für arbeitslose Personen endet spätestens 30 Tage nach dem Ausscheiden aus der Arbeitslosenversicherung.
Der Antrag für eine freiwillige Weiterversicherung muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Taggeldzahlungen bei uns eingegangen sein.
Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
B) Ich erhalte keine Taggelder von der Arbeitslosenversicherung und möchte nun Folgendes:
Arbeitslose Personen, die keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, können sich innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses freiwillig weiterversichern.
Ich will meine Risikoversicherung freiwillig weiterführen.
Im Vorsorgeplan WR können Sie sich freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern, wenn Sie aus der obligatorischen Versicherung für Arbeitslose ausscheiden. Die versicherten Leistungen entsprechen den Risikoleistungen gemäss BVG. Es sind keine Altersleistungen versichert.
Ich will meine Altersvorsorge freiwillig weiterführen.
Ich will meine gesamte berufliche Vorsorge freiwillig weiterführen.
Als Einzelperson möchten Sie sich bei der Auffangeinrichtung freiwillig versichern.