Termination


You would like to terminate an existing affiliation with the Substitute Occupational Benefit Institution.

Next steps


Wenn Sie Ihren Anschluss bei der Auffangeinrichtung auflösen wollen, senden Sie uns bitte rechtzeitig Ihre vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Kündigung.

Important information


  • Die Kündigung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf per Jahresende bei uns eingegangen sein.
  • Eine andere Vorsorgeeinrichtung muss der Übernahme Ihrer Versicherten und allfälliger Rentner (Invaliden-, Hinterlassenen- und Altersrentner) zugesagt haben, sofern Ihr Unternehmen weiterhin der beruflichen Vorsorge untersteht (Kopie des Anschlussvertrags oder der schriftlichen Zusage beifügen). Andernfalls benötigen wir einen schriftlichen Nachweis, dass Ihr Betrieb nicht mehr BVG-pflichtig ist.
  • Eine Kündigung ohne Erfüllung dieser beiden Voraussetzungen können wir nicht akzeptieren (s. Art. 5 Abs. 2 Anschlussvereinbarung).

Contact


Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Zweigstelle Deutschschweiz
8050 Zürich

Call service


Convenient and free of charge – we call you on the date and at the time requested to clarify the matter you wish to discuss.