You would like to know what benefits we will pay in case of disability or death.
Nachstehende Übersicht beschreibt Folgendes:
Weitere Informationen zu den Leistungen der obligatorischen Versicherung bei Arbeitslosigkeit finden Sie im Reglement AL und auf dem Merkblatt Vorsorge für arbeitslose Personen.
Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht, wenn eine rechtskräftige Verfügung der IV vorliegt. Er erlischt, wenn der Rentenbezüger das ordentliche Pensionsalter erreicht oder stirbt oder wenn der Anspruch auf eine Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) entfällt.
Gemäss den gesetzlichen Regelungen dürfen die Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen zusammen 90 % des durch die Arbeitsunfähigkeit entgangenen Einkommens nicht überschreiten. Andernfalls werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge entsprechend gekürzt.
Die Invalidenrente basiert auf der Summe aus dem Altersguthaben zu Beginn der obligatorischen Versicherung und den künftig zu leistenden, nicht verzinsten Altersgutschriften bis zum ordentlichen Pensionsalter. Die Höhe der Rente entspricht, je nach massgebendem Invaliditätsgrad, folgendem prozentualen Anteil einer ganzen Invalidenrente:
Invaliditätsgrad | Prozentualer Anteil |
0 – 39 % | 0.0 % |
40 % | 25.0 % |
41 % | 27.5 % |
42 % | 30.0 % |
43 % | 32.5 % |
44 % | 35.0 % |
45 % | 37.5 % |
46 % | 40.0 % |
47 % | 42.5 % |
48 % | 45.0 % |
49 % | 47.5 % |
50 % | 50.0 % |
51 % - 69 % | Der prozentuale Rentenanteil entspricht dem massgebenden Invaliditätsgrad |
70 % - 100 % | 100.0 % |
Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht, wenn eine rechtskräftige Verfügung der IV vorliegt. Er erlischt, wenn der Rentenbezüger das ordentliche Pensionsalter erreicht oder stirbt oder wenn der Anspruch auf eine Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) entfällt.
Gemäss den gesetzlichen Regelungen dürfen die Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen zusammen 90 % des durch die Arbeitsunfähigkeit entgangenen Einkommens nicht überschreiten. Andernfalls werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge entsprechend gekürzt.
Die Zahlungen beginnen und enden mit dem Bezug der Invalidenrente aus der obligatorischen Vorsorge.
Ihre Höhe basiert auf dem versicherten Taggeld der Arbeitslosenversicherung und der Höhe des obligatorischen Altersguthabens bei Eintritt der versicherten Person in die obligatorische Versicherung.
Die Waisenrente wird für Kinder der verstorbenen Person bis zu ihrem 18. Altersjahr oder – sofern das Kind noch in Ausbildung ist – bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet.
Gemäss den gesetzlichen Regelungen dürfen die Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen zusammen 90 % des durch den Todesfall entgangenen Einkommens nicht überschreiten. Andernfalls werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge entsprechend gekürzt.
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Anstelle der betreffenden Rente wird in folgenden Fällen das Kapital ausbezahlt:
Durch die Ausrichtung des Rentenanspruchs in Form einer einmaligen Kapitalleistung entfallen sämtliche weitere Ansprüche gegenüber der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.