You would like to know what benefits we will pay in case of disability or death.
Nachstehende Übersicht beschreibt Folgendes:
Weitere Informationen zu den Leistungen der obligatorischen Versicherung bei Arbeitslosigkeit finden Sie im Reglement AL und auf dem Merkblatt Vorsorge für arbeitslose Personen.
Leistungen im Invaliditätsfall
Invalidenrente
Die Invalidenrente basiert auf der Summe aus dem Altersguthaben zu Beginn der obligatorischen Versicherung und den künftig zu leistenden, nicht verzinsten Altersgutschriften bis zum ordentlichen Pensionsalter. Die Invalidenrente ist in der Höhe zusätzlich vom Invaliditätsgrad abhängig:
Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht, wenn eine rechtskräftige Verfügung der IV-Stelle vorliegt. Er erlischt, wenn der Rentenbezüger das ordentliche Pensionsalter erreicht oder stirbt oder wenn der Anspruch auf eine Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) entfällt.
Gemäss den gesetzlichen Regelungen dürfen die Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen zusammen 90 % des durch die Arbeitsunfähigkeit entgangenen Einkommens nicht überschreiten. Andernfalls werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge entsprechend gekürzt.
Invalidenkinderrente
Die Invalidenkinderrente wird für Kinder einer invaliden versicherten Person bis zu ihrem 18. Altersjahr oder – sofern das Kind noch in Ausbildung ist – bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet und beträgt 20 % der Invalidenrente.
Die Zahlungen beginnen und enden mit dem Bezug der Invalidenrente aus der obligatorischen Vorsorge.
Leistungen im Alter
In der obligatorischen Vorsorge für arbeitslose Personen sind keine Altersleistungen versichert.
Leistungen im Todesfall
Die Leistungen für Hinterlassene umfassen Folgendes:
Ihre Höhe basiert auf dem versicherten Taggeld der Arbeitslosenversicherung und der Höhe des obligatorischen Altersguthabens bei Eintritt der versicherten Person in die obligatorische Versicherung.
Die Waisenrente wird für Kinder der verstorbenen Person bis zu ihrem 18. Altersjahr oder – sofern das Kind noch in Ausbildung ist – bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet.
Gemäss den gesetzlichen Regelungen dürfen die Leistungen aus den verschiedenen Sozialversicherungen zusammen 90 % des durch den Todesfall entgangenen Einkommens nicht überschreiten. Andernfalls werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge entsprechend gekürzt.
Rentenzahlungen
Renten werden vierteljährig vorschüssig ausbezahlt (jeweils am 5. Tag des ersten Monats im Quartal).
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Adresse unverzüglich mit, damit wir Unterbrüche bei der Rentenzahlung vermeiden können.
Wir benötigen folgende Angaben:
Die gleichen Angaben müssen uns vorliegen, wenn Sie als Rentenempfänger ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Bitte beachten Sie: Rentenzahlungen ins Ausland können wir nur vornehmen, wenn wir die genauen und vollständigen Daten des Zahlungsempfängers kennen. Sind diese Angaben nicht korrekt, und können wir die Überweisungen daher nicht tätigen, wird die Auszahlung auf ein Konto des Versicherten in der Schweiz geleistet.
Anstelle der betreffenden Rente wird in folgenden Fällen das Kapital ausbezahlt:
Durch die Ausrichtung des Rentenanspruchs in Form einer einmaligen Kapitalleistung entfallen sämtliche weitere Ansprüche gegenüber der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Nachdeckung
Nach Ihrem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen bleiben Sie während eines Monats bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Beginnen Sie vorher ein neues Arbeitsverhältnis, geht die Deckungspflicht an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung über.